Kleinkaliber
Kleinkalieber 50m, Männer (olympisch)
Waffe:
Kleinkalibergewehre jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg
Abzug und Schäftung sind beliebig
Laufbeschwerung, Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
Munition:
handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)
Scheiben:
Scheibendurchmesser: 15,44cm
Durchmesser der 10 = 10,4 mm
Ringabstand = jeweils 8,0 mm
Anschlag:
Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im kniednen, liegenden und stehenden und Anschlag
Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag
Programme:
Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse
bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO)
Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse
bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO)
Anmerkung:
im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden
Kleinkalieber 50m, Frauen (olympisch)
Waffe:
es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m
Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen
Munition:
handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)
Scheiben:
Scheibendurchmesser: 15,44cm
Durchmesser der 10 = 10,4 mm
Ringabstand = jeweils 8,0 mm
Anschlag:
Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im knienden, liegenden und stehenden Anschlag
Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag
Programme:
Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss kniend, 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO). Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO)
Anmerkung:
im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden